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   LSG Niedersachsen-Bremen, 18.10.2017 - L 4 KR 287/17 B ER   

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https://dejure.org/2017,95846
LSG Niedersachsen-Bremen, 18.10.2017 - L 4 KR 287/17 B ER (https://dejure.org/2017,95846)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 18.10.2017 - L 4 KR 287/17 B ER (https://dejure.org/2017,95846)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 18. Oktober 2017 - L 4 KR 287/17 B ER (https://dejure.org/2017,95846)
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  • BVerfG, 25.10.1988 - 2 BvR 745/88

    Eidespflicht

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 18.10.2017 - L 4 KR 287/17
    Die Gewährung effektiven Rechtsschutzes nach Art. 19 Abs. 4 Grundgesetz (GG) verlangt grundsätzlich die Möglichkeit eines Eilverfahrens, wenn ohne sie dem Betroffenen eine erhebliche, über Randbereiche hinausgehende Verletzung in seinen Rechten droht, die durch die Entscheidung in der Hauptsache nicht mehr beseitigt werden kann (vgl. BVerfG, Beschluss vom 25. Oktober 1988, 2 BvR 745/88 = BVerfGE 79, 69, 74).
  • BVerfG, 19.03.2004 - 1 BvR 131/04

    Zur Versagung vorläufigen Rechtschutzes zur Erlangung der Versorgung eines

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 18.10.2017 - L 4 KR 287/17
    Können ohne die Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes dem Antragsteller schwere und unzumutbare, anders nicht abwendbare Beeinträchtigungen entstehen, die auch später nicht mehr rückgängig gemacht werden können, ist bei einer Orientierung der Entscheidung an den mangelnden Erfolgsaussichten nicht nur die Sach- und Rechtslage summarisch, sondern abschließend zu prüfen (BVerfG, Beschluss vom 19. März 2004, 1 BvR 31/04 = NJW 2004, S. 3100).
  • BSG, 23.07.2002 - B 3 KR 3/02 R

    Krankenversicherung - Hilfsmittel - behindertengerechtes Dreirad für ein Kind -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 18.10.2017 - L 4 KR 287/17
    Nach der ständigen Rechtsprechung (vgl. BSG, SozR 3-2500 § 33 Nr. 31 und Nr. 32; BSG, Urteile vom 23. Juli 2002, B 3 KR 3/02 R und vom 21. November 2002, B 3 KR 8/02 R, zitiert nach juris) gehören zu den Grundbedürfnissen des täglichen Lebens Gehen, Stehen, Greifen, Sehen, Hören, Nahrungaufnehmen, Ausscheiden, elementare Körperpflege, selbstständige Wohnen sowie Erschließen eines gewissen körperlichen und geistigen Freiraums.
  • BSG, 18.06.2014 - B 3 KR 8/13 R

    Krankenversicherung - Gehörlosigkeit - Anspruch auf Rauchwarnmeldesystem -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 18.10.2017 - L 4 KR 287/17
    Neben alledem kann die bloße Listung des begehrten Adapters im Hilfsmittelverzeichnis allein keinen Anspruch auf das Zubehör begründen (stdg. RSpg; siehe nur die Nachweise bei LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 27.06.2017, L 11 KR 2703/16, juris, u. a. BSG, Urteil vom 18.06.2014, B 3 KR 8/13 R).
  • BSG, 21.03.2013 - B 3 KR 3/12 R

    Krankenversicherung - Hilfsmittel - kein Anspruch auf Versorgung mit einer

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 18.10.2017 - L 4 KR 287/17
    Der fortbestehende Auftrag zur Ausgestaltung des Sozialstaatsgebots begründet aber keine konkreten Leistungsansprüche (siehe etwa: BSG, Urteil vom 21. März 2013, B 3 KR 3/12 R m. w, N.).
  • BSG, 16.09.1999 - B 3 KR 8/98 R

    Keine Kostenübernahme der gesetzlichen Krankenversicherung für ein Rollstuhl-Bike

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 18.10.2017 - L 4 KR 287/17
    Nach der ständigen Rechtsprechung (vgl. BSG, SozR 3-2500 § 33 Nr. 31 und Nr. 32; BSG, Urteile vom 23. Juli 2002, B 3 KR 3/02 R und vom 21. November 2002, B 3 KR 8/02 R, zitiert nach juris) gehören zu den Grundbedürfnissen des täglichen Lebens Gehen, Stehen, Greifen, Sehen, Hören, Nahrungaufnehmen, Ausscheiden, elementare Körperpflege, selbstständige Wohnen sowie Erschließen eines gewissen körperlichen und geistigen Freiraums.
  • BSG, 21.11.2002 - B 3 KR 8/02 R

    Krankenversicherung - medizinische Rehabilitation - Therapie-Tandem -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 18.10.2017 - L 4 KR 287/17
    Nach der ständigen Rechtsprechung (vgl. BSG, SozR 3-2500 § 33 Nr. 31 und Nr. 32; BSG, Urteile vom 23. Juli 2002, B 3 KR 3/02 R und vom 21. November 2002, B 3 KR 8/02 R, zitiert nach juris) gehören zu den Grundbedürfnissen des täglichen Lebens Gehen, Stehen, Greifen, Sehen, Hören, Nahrungaufnehmen, Ausscheiden, elementare Körperpflege, selbstständige Wohnen sowie Erschließen eines gewissen körperlichen und geistigen Freiraums.
  • BVerfG, 29.07.2003 - 2 BvR 311/03

    Zu den Anforderungen an die Glaubhaftmachung eines Anordnungsanspruchs im

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 18.10.2017 - L 4 KR 287/17
    Die Anforderungen haben sich vielmehr am Rechtsschutzziel zu orientieren, das der Antragsteller mit seinem Begehren verfolgt (vgl. Bundesverfassungsgericht (BVerfG), Beschluss vom 19. Juli 2003, 2 BvR 311/03 = NVwZ 2004, S. 95).
  • LSG Baden-Württemberg, 27.06.2017 - L 11 KR 2703/16

    Krankenversicherung - Voraussetzung für Kostenerstattungsanspruch - Hilfsmittel -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 18.10.2017 - L 4 KR 287/17
    Neben alledem kann die bloße Listung des begehrten Adapters im Hilfsmittelverzeichnis allein keinen Anspruch auf das Zubehör begründen (stdg. RSpg; siehe nur die Nachweise bei LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 27.06.2017, L 11 KR 2703/16, juris, u. a. BSG, Urteil vom 18.06.2014, B 3 KR 8/13 R).
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